CCTV-Nachrichten: Am 15. Oktober, nach Angaben des Finanzministeriums, der Volksregierung der Autonomen Region Innere Mongolei, in Übereinstimmung mit der „Ankündigung des Finanzministeriums zur Umsetzung der Richtlinie zur Rückerstattung der Ausreisesteuer für den Einkauf von Passagieren im Ausland“ (Mitteilung Nr. 3 des Finanzministeriums von 2015) und der „Ankündigung der Allgemeinen Zollverwaltung“. über den Zoll Aufsichtsvorschriften zur Rückerstattung der Ausreisesteuer für Einkäufe von Passagieren im Ausland“ (Ankündigung 20 der Allgemeinen Zollverwaltung Nr. 25, 2025) und „Bekanntmachung der staatlichen Steuerverwaltung zur Änderung der Maßnahmen zur Verwaltung der Rückerstattung der Ausreisesteuer für Einkäufe von Passagieren im Ausland (Testversion)“ (Ankündigung Nr. 11 der staatlichen Steuerverwaltung, 2025), das Finanzministerium, Die Allgemeine Zollverwaltung und die Staatliche Steuerverwaltung sind zu beantragen Einreichung ihres Richtlinienumsetzungsplans für die Rückerstattung der Ausreisesteuer für den Einkauf ausländischer Touristen. Nach der Prüfung wird es eingereicht.
Ab dem 1. November 2025 wird die Autonome Region Innere Mongolei gemäß den einschlägigen Vorschriften eine Richtlinie zur Rückerstattung der Ausreisesteuer für ausländische Touristen einführen.