Neuigkeiten von CCTV: Die Nationale Einwanderungsbehörde hat die „Ankündigung zur Aktivierung elektronischer Grenzkontrollzonenpässe“ herausgegeben.
In Übereinstimmung mit den „Mehreren Bestimmungen des Staatsrates zu Online-Regierungsdiensten“ und den „Maßnahmen für die Verwaltung von Grenzkontrollzonenpässen der Volksrepublik China“ hat die Nationale Einwanderungsbehörde (Ausreise- und Einreiseverwaltung der Volksrepublik China) beschlossen, elektronische Grenzkontrollzonenpässe zu ermöglichen, um dem Personal die Beantragung von Grenzkontrollzonenpässen weiter zu erleichtern. Die Ankündigung lautet wie folgt:
1. Ab dem 15. April 2026 wird der elektronische Grenzschutzzonenpass aktiviert und die Ausstellung von Papierdokumenten eingestellt. Ausgestellte Papierdokumente können innerhalb der Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden.
2. Einwohner des chinesischen Festlandes, die über 16 Jahre alt sind, können über die Regierungsdienstplattform der National Immigration Administration („Immigration Bureau 12367“-APP und die Miniprogramme WeChat und Alipay) einen elektronischen Grenzkontrollzonenpass beantragen, der innerhalb von drei Monaten gültig ist. Einwohner des chinesischen Festlandes, die Schwierigkeiten haben, sich online zu bewerben, können sich vor Ort bei der Einreise-/Ausreiseverwaltungsstelle des Büros für öffentliche Sicherheit auf Kreisebene oder darüber oder bei einer dafür vorgesehenen Polizeistation bewerben.
3. Einwohner von Hongkong, Macau und Taiwan, Auslandschinesen, Ausländer, begleitende Kinder unter 16 Jahren oder Einwohner des chinesischen Festlandes, die einen elektronischen Grenzkontrollzonenpass mit einer Gültigkeit von einem Jahr beantragen, müssen einen elektronischen Grenzkontrollzonenpass vor Ort bei der Einreise-/Ausreiseverwaltungsstelle des Büros für öffentliche Sicherheit auf Kreisebene oder darüber oder bei einer dafür vorgesehenen Polizeistation beantragen.
4. Der Antragsteller kann eine E-Mail-Adresse für den Empfang des elektronischen Grenzschutzgebietspasses angeben oder die ausstellende Behörde kann beim Herunterladen und Ausdrucken des elektronischen Grenzschutzgebietspasses behilflich sein.
5. Der elektronische Grenzschutzzonenpass sollte zusammen mit dem Aufenthaltsausweis des Inhabers und anderen gültigen Ausweisdokumenten verwendet werden. Bei der Annahme der Kontrolle kann der Inhaber den elektronischen Grenzkontrollraumpass über ein Mobiltelefon oder ein anderes mobiles Kommunikationsendgerät vorzeigen oder auch eine ausgedruckte Kopie des elektronischen Grenzkontrollraumpasses vorlegen.
Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie auf der Serviceplattform 12367.
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